Kosten
Hier gelten für mich folgende Grundsätze:
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Vor Beginn der Beratung teile ich Ihnen den Kostenrahmen mit.
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Vor und während meiner Arbeit fordere ich ggfs. Kostenvorschüsse an.
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Nach Abschluss des Falls stehe ich für Nachfragen in den üblichen Grenzen zur Verfügung.
Die folgenden Ausführungen dienen einem ersten Überblick und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Mit Rechtsschutz- versicherung
In diesem Fall erfolgt die Abrechnung nach Deckungszusage ohne Umwege mit Ihrer Versicherung.

Honorar- vereinbarung
Erstberatung: 150 € zzgl. 19% Ust.. Hier schätze ich Ihre Erfolgsaussichten und berate in Grundzügen
Jede weitere Stunde: 300 € zzgl. 19 % Ust.. Die Abrechnung erfolgt in 15 Minuten Schritten

Beratungshilfe/
Prozesskosten-hilfe
Fehlen Ihnen die finanziellen Mittel, unterstütze ich Sie bei Ihrem Prozesskosten- oder Beratungshilfeantrag

Gerichtliche Vertretung
Die Kosten sind in der Regel im Verhältnis des Obsiegens/Unterliegens zu tragen: Wenn ich Ihren Fall gewinne entstehen für Sie keine Kosten. Anderenfalls müssen Sie ganz oder teilweise die Kosten des Rechtsstreits tragen.